Ziele der Genossenschaft

Wir investieren gemeinsam in erneuerbare Energien. Das nutzt Synergien und ist deswegen rentabler. Zudem kann mit einer Bündelung von Anlagen professioneller gearbeitet werden.

Wir wollen die Bevölkerung dazu bewegen, ihr Kapital sinnvoll in die Produktion von Solarstrom anzulegen anstatt in Fonds, die das Kapital irgendjemandem zur Verfügung stellen. Wir ermöglichen damit den eigenen Strombedarf nachhaltig zu produzieren und sogar noch eine kleine Rendite auf das Kapital zu erzielen. Deshalb erstellen wir Solarkraftwerke und Kleinwasserkraftwerke in der Region. Ziel ist mittelfristig so viel Solarstrom zu produzieren, dass wir Atomkraftwerke und Gaskraftwerke ersetzen können. Zusammen mit Patronatspartnern (Gemeinden, Vereinen, Organisationen und Firmen) wollen wir auch in Zukunft Anlagen für erneuerbare Energien erstellen.

Wir können auf eine lange Erfahrung in einem turbulenten Umfeld zurückblicken. Mit viel Herzblut und Fronarbeit gelingt es uns seit 1991 eine Solargenosseschaft erfolgreich zu führen.

Wie funktioniert die Genossenschaft

Ein Anteilschein entspricht ca. 1'000 Franken Investition und ermöglicht die Produktion von ca. 780 kWh Strom pro Jahr.

Mit jedem Anteilsschein wird ein Teil einer Solaranlage finanziert. So werden Sie zur Solarstrom-Produzentin/Produzent ohne eine eigene Solaranlage bauen zu müssen.

Je mehr erneuerbarer Strom in unser Netz eingespeist wird, desto grösser ist die Chance, dass AKWs oder Gaskraftwerke ersetzt oder nicht gebaut werden. Wenn alle Bewohner der Schweiz so viel erneuerbaren Strom produzieren würden wie sie verbrauchen, hätten wir im Netz nur noch erneuerbaren Strom.

Mit den aktuell von uns erstellten Anlagen werden ca. 780 kWh pro Anteilsschein und Jahr produziert. Der private Stromkonsum liegt in der Schweiz pro Person und Jahr bei ca. 1'500 kWh. Mit wenigen Anteilsscheinen der OptimaSolar Genossenschaft kann diese Menge an Solarstrom produziert werden.

Als Mitglied gehört Ihnen ein Teil der OptimaSolar und Sie erhalten eine Erfolgsbeteiligung (Zins), analog einer Dividende. Der jährliche Zins auf dem Anteilsschein orientiert sich am Geschäftsergebnis und wird gemäss Beschluss der Verwaltung für jedes Jahr neu festgelegt. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach der Generalversammlung im Frühling. Von 2016 bis 2018 lag der Zins bei 2%.

Die zusätzlichen Erträge, welche die Genossenschaft durch die höhere Effizienz als bei privaten Anlagen erwirtschaftet, werden in der Genossenschaft in neue Anlagen reinvestiert. Dadurch entsteht ein Multiplikationseffekt der zur Folge hat, dass das Genossenschaftskapital mittel- und langfristig erhalten bleibt und der Anteilsschein an Wert zulegt.

Der wirtschaftliche Faktor bildet neben dem ideellen Wert einen zuätzlichen Anreiz in unsere Genossenschaft zu investieren. Da wir ausschliesslich mit Eigenkapital arbeiten, ist unsere Genossenschaft unabhängig von Finanzinstituten.

FAQ (Häufige Fragen)

Wie muss ich die Anteilsscheine bei den Steuern angeben?

Bei den Anteilsscheinen einer Genossenschaft handelt es sich für eine natürliche Person um bewegliches Vermögen. Die Anteilsscheine sind daher im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der privaten Steuererklärung zu deklarieren. Konnte im abgelaufenen Kalenderjahr eine Verzinsung der Anteilsscheine vorgenommen werden, so unterliegt auch diese Verzinsung als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer. Mit einer ordnungsgemässen Deklaration wird gleichzeitig der Verrechnungssteueranspruch geltend gemacht. Bei der Verzinsung der Anteilsscheine können immer nur 65% der Bruttoerträge direkt ausbezahlt werden. Die restlichen 35% gehen an die Eidg. Steuerverwaltung und können mit einer korrekten Deklaration in der privaten Steuererklärung zurückgeholt werden.
Für Steuerzwecke stellt die OptimaSolar jährlich eine Bescheinigung aus. Aus dieser Bescheinigung ist der Vermögenswert, die Bruttoverzinsung der Anteilsscheine sowie der Verrechnungssteueranspruch ersichtlich.


Können Anteilsscheine übertragen oder vererbt werden?

Anteilscheine können weitergegeben oder vererbt werden. Die neuen Eigner müssen der Verwaltung mitgeteilt werden und treten so an die Stelle des vorangehenden Mitgliedes. Bei minderjährigen Mitgliedern wird bis zum vollendeten 18. Altersjahr der gesetzliche Vertreter die Rechte vertreten.
Zusätzlich können die Anteilscheine bei Bedarf auch an OptimaSolar zurückverkauft werden. Der Rückkaufpreis richtet sich nach dem jeweils gültigen Kurswert.
Der Kurswert wird jeweils durch die Verwaltung des Bundes aufgrund des Substanzwertes der Genossenschaft festgelegt und ist für ein Jahr gültig (von Generalversammlung zu Generalversammlung).
Da das Kapital möglichst vollständig in produktiven Anlagen investiert sein sollte, gibt es unter Umständen eine Wartefrist für die Kapitalauszahlung beim Austritt aus der Genossenschaft. Die Verwaltung hat das Recht (gemäss Statuten) Kapitalrückzahlungen bis zu maximal drei Jahren zu verzögern.


Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich Anteilsscheine kaufe?

Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet einzig das Genossenschaftsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Genossenschafter ist ausgeschlossen.
Da OptimaSolar nur mit Genossenschaftskapital arbeitet, also auf kein Fremdkapital zurückgreift, ist eine Geldanlage sehr sicher. Kaum eine Firma hat 100% Eigenkapital investiert.
Das gesamte Kapital ist in Energieerzeugungsanlagen investiert. Diese sind sehr betriebssicher und haben eine lange Lebensdauer.
Die Sonne steht immer gratis und ohne Einfluss von Spekulanten zur Verfügung und Strom wird in Zukunft eine noch grössere Bedeutung erlangen sowie auch im Preis steigen.
Alle Anlagen sind ausreichend versichert. Auch hier gibt es kaum Risiken.
Als weiteres Qualitätsmerkmal nennen wir zudem gerne die bereits lange Firmengeschichte seit 1991.


Wieviele Anteilsscheine kann ich erwerben und was kosten sie?

Sie können beliebig viele Anteilscheine und auch in Etappen erwerben, sofern wir Kapital für neue Anlagen benötigen.
Üblicherweise zeichnen Sie Anteilscheine auf eine bestimmte Anlage und sind quasi Gotte oder Götti einer Solaranlage. Selbstverständlich können Sie auch auf verschiedenen Anlagen Anteilscheine erwerben. Ebenfalls ist es durchaus erlaubt, bei verschiedenen OptimaSolar Genossenschaften Anteilscheine zu platzieren.
Der Nennwert des Anteilscheins ist 1000 Franken. Dank den guten Geschäftsgängen der OptimaSolar ist der Wert bereits auf 1075 Franken gestiegen.
Sie bezahlen beim Anteilscheinkauf jeweils den aktuellen Kurswert.


Sind Anteilsscheine von OptimaSolar eine lohnende Kapitalanlage?

OptimaSolar Freiamt erwirtschaftet jährlich einen Gewinn, der an die Genossenschafterinnen und Genossenschafter ausgeschüttet wird. Der jährliche Ertrag (Zins) auf die Anteilsscheine orientiert sich am Geschäftsergebnis sowie dem aktuellen Zinsniveau und wird gemäss Beschluss der Verwaltung jedes Jahr neu festgelegt. Die zusätzlichen Gewinne, welche die Genossenschaft durch die höhere Effizienz als bei privaten Anlagen erwirtschaftet, werden in der Genossenschaft in neue Anlagen reinvestiert. Dadurch entsteht ein Multiplikationseffekt, der zur Folge hat, dass das Genossenschaftskapital mittel- bis langfristig nicht nur erhalten bleibt, sondern an Wert zulegt (im Gegensatz zu einer privaten Anlage, bei der nach Ablauf der Lebensdauer das investierte Kapital verloren ist!). Dadurch steigt der Wert des Anteilsscheins.
Dies dürfte neben dem ideellen Wert den Anreiz bilden in unsere Genossenschaft zu investieren. Da wir nicht mit Fremdkapital arbeiten und uns hohen ethischen Führungsrichtlinien unterstellen, dürfte unsere Genossenschaft krisenresistent und sicher sein. Gerade in der heutigen Zeit ist dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil.


Warum erhalte ich erst nach zwei Jahren Zins?

Die zweijährige Wartefrist für die Verzinsung ist dadurch begründet, dass das Kapital erst in Anlagen investiert werden muss bevor es Ertrag abwirft. Neue Genossenschafter übernehmen mit der Wartefrist von zwei Jahren ebenfalls einen Teil dieser Anschubfinanzierung.
Die Erklärung ist also ganz einfach: Zuerst wird das Kapital gesammelt, dann gebaut, dann wird mit der Stromproduktion begonnen und erst ca. zwei Jahre später liefert die Anlage Ertrag ab. Daher kann das Kaptal nicht sofort verzinst werden.
Die Wartefrist gilt ab der Librierung. Das heisst, dass später gekaufte Anteilscheine auch erst nach zwei Jahren verzinst werden.


Wie kann ich die Stromproduktion verfolgen?

Alle Anlagen der OptimaSolar sind mit Datenlogger ausgerüstet und die Daten werden auf die Webseite der OptimaSolar übertragen. Sie können je nach Anlage Stundenaktuelle oder nur Quartalsaktuelle Zahlen auf der Webseite finden.
Zudem haben wir detailliertere Angaben zur Produktion. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Verwaltung.